Gerichtsverfahren im IT-Recht

Die Gründe für Gerichtsverfahren im IT-Recht sind so vielseitig, wie das Leistungsangebot im IT-Bereich.

Entscheidend für den Erfolg eines Prozesses ist es einen Partner zu haben, der Sie und die Geschäftsabläufe im IT-Sektor versteht.

Gerichtsverfahren IT-Recht

Aufgrund ihrer technischen Komplexität unterscheiden sich Gerichtsverfahren im IT-Recht von gewöhnlichen Gerichtsverfahren. Die Aufgabe des Rechtsanwalts bei Gerichtsverfahren im IT-Recht ist es, die technischen Abläufe in einer Weise zu beschreiben, darzustellen und zu beweisen, damit das Gericht den Sachverhalt richtig bewerten kann. Darüber hinaus bestehen besondere Herausforderungen hinsichtlich prozesstaktischer Erwägungen bei der Verfahrensart, dem Beweisrecht und anderen prozessualen Handlungen.

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Vermeidung von Gerichtsverfahren im IT-Recht und Streitschlichtung

Häufig lassen sich Gerichtsverfahren durch eine anwaltliche Beauftragung vermeiden. So kann durch eine klare Vertragsgestaltung oder kontrollierte Vertragsdurchführung vermieden werden, dass es zu einem Konflikt kommt. Anstelle eines Gerichtsverfahrens können die Beteiligten auch darüber nachdenken, eine alternative Schlichtungsmethode zu wählen. Hier ist insbesondre die Mediation ein probates Mittel, um einen Streit einvernehmlich zu beenden. Zudem bestehen Schlichtungsstellen, die sich auf Streitigkeiten im IT-Recht spezialisiert haben. Als Beispiel ist die IT Schlichtung durch die DGRI zu nennen.

Gründe für Gerichtsverfahren im IT-Recht

Die Gründe für einen Rechtsstreit im IT-Bereich sind fast so vielfältig, wie das Leistungsangebot von IT-Unternehmen. Zu den häufigsten gehören die folgenden Gründe:

  • Verzug des Lieferanten/Auftragnehmers
  • Geltendmachung von Mängeln
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen oder Verjährung von Schadensersatzansprüchen
  • Mitwirkung, Mitverschulden des Auftraggebers/Kunden
  • Rücktritt von Softwareverträgen oder Rücktritt von Wartungsverträgen
  • Herausgabe des Quellcodes, Ersatzvornahme, Sanierung
  • Lizenzanalogie bei Verletzung von Softwarerechte und andere
  • Schadensersatzansprüche bei Softwareverletzung
  • Vergütung des Werkunternehmers

Einzelne Streitpunkte

Die folgenden Punkte sind regelmäßig Gegenstand von Gerichtsverfahren im IT-Recht

  • Unterschreitung des vereinbarten SLA – Service Level Agreement

Der Inhalt des SLA wird zu einer vertraglichen Leistungspflicht im Sinne von §§ 241 Abs. 1, 311 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB. Sofern die vereinbarten Leistungen nicht erreicht oder erbracht werden, liegt eine Schlechtleistung vor, die zu einem Schadensersatz führen kann, § 280 Abs. 1 BGB. Teilweise regeln die SLA selbst die Rechtsfolgen bei einer Unterschreitung. Denkbar sind Vertragsstrafstrafen, ein pauschalisierter Schadensersatz, eine Minderung der Vergütung oder die fristlose Kündigung.

  • Betriebsausfall

Besonders schwerwiegend kann es für Besteller sein, wenn eine Störung ein Ausfall der IT-Systeme eintritt und der Geschäftsbetrieb zum Erliegen kommt. Hat der Auftragnehmer diesen schuldhaft herbeigeführt, haftet er dem Betriebsinhaber auf Schadensersatz nach §§ 280 ff. BGB.

  • Datenverlust

Daten haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für Unternehmen. Kommt es zu einem Datenverlust im Rahmen eines IT-Projektes sind Konflikte vorprogrammiert. Doch der Auftraggeber muss auch dafür sorgen, dass er über eine ausreichende Datensicherung verfügt. Ansonsten trifft ihn womöglich ein Teilverschulden und er erhält nur einen Teil des Schadens ersetzt.

  • Verspätung im IT-Projekt – Verzögerungsschaden

Die wenigsten Projekte werden pünktlich fertig. Dies gilt gerade bei agilen Softwareprojekten.

Dennoch ist es für den Besteller  ärgerlich, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden. Hierdurch kann sich der Start eines Geschäfts, der Launch einer App oder weitere Folgeprojekte verzögern. Der Besteller wird sich fragen, welche Rechte ihm gegen den Unternehmer zustehen, bzw. wie er dafür sorgen kann, dass das Projekt in einer überschaubaren Zeit fertiggestellt wird. Auch wenn ein Rücktritt möglich wäre, wird der Besteller den Rücktritt meist nicht erklären und das Projekt völlig rückabzuwickeln. Weil mit der Beauftragung eines neuen Anbieters wäre wieder ein enormer Zeitverlust verbunden. Zudem geht man erneut das Risiko ein, dass der neue Dienstleister innerhalb der vereinbarten Zeit leistet, sofern man überhaupt einen Anbieter findet, der das Projekt in vergleichbarer Form anbieten kann.

Prozessuale Taktik im IT-Prozess

Der Rechtsanwalt ist bei seinem Auftrag an die Ziele des Mandanten gebunden und muss diese durchsetzen. Daher beginnt die Zusammenarbeit zwischen Anwalt und dem Mandanten zwingend damit, die Ziele des Mandanten zu ermitteln bzw. gemeinsam festzulegen. Der Anwalt hat zu prüfen, ob dieses Ziel aufgrund der Rechtslage und – meist wichtiger – mit den vorliegenden Beweisen erreichbar ist. Aber auch bei eine aussichtslosen Prozesslage kann ein Anwalt meist dazu beitragen, die Situation seines Mandanten zu verbessern. Manchmal ist es bereits ein Erfolg, wenn sichergestellt wird, die Verfahrenskosten zu senken oder weniger belastende Zahlungsvereinbarung zu treffen.

Wir unterstützen Sie

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