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„Sensationsurteil“ des EuGH: Verbraucher können Immobilienkredite & KFZ-Finanzierungen widerrufen und tausende Euro sparen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 26.03.2020 über das Widerrufsrecht von Verbraucherverträgen entschieden (AZ: C-66/19). Die Entscheidung wird zurecht landesweit als „Sensations-Urteil“ bezeichnet. Verbraucher und Existenzgründer können nahezu alle Kreditverträge und Finanzierungshilfen seit dem 14.06.2010 widerrufen und sich enorme finanzielle Vorteile sichern. Der Grund sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die sich insbesondere in Autobank-Kredit- & Autoleasingverträge sowie Immobiliendarlehen finden. Ein Widerruf kann folgende Vorteile bringen:

  • Wird ein (KFZ-)Leasingvertrag widerrufen, kann man alle gezahlten Raten & die Anzahlung zurückfordern und spart so eine Menge Geld. Wurde der Leasingvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, muss der Verbraucher nicht einmal Wertersatz für Nutzung des Fahrzeuges zahlen und fuhr damit das Auto nahezu umsonst (!)
  • Sie brauchen liquide Mittel und die Rate Ihrer Autofinanzierung belastet Sie zu sehr? Auch hier ein Widerruf helfen. Nach Rückgabe des Autos an die Bank erhalten Sie alle bisher gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück und können einen günstigeren Vertrag schließen.
  • Immobilienkredite mit einem hohen Zinssatz können widerrufen werden, um den Vertrag umzuschulden. Dadurch können Sie von den niedrigen Zinsen profitieren. Der Unterschied kann auch einige tausende Euro ausmachen.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und erfahren Sie, ob auch Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht.

Zur Entscheidung

Ein Mann aus Saarlouis hatte gegen die Kreissparkasse geklagt. Er war der Ansicht, dass er auch noch im Jahr 2016 einen Kredit aus dem Jahr 2012 widerrufen könne. Grund dafür sei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Der Kredit belief sich über 100.000 Euro und hatte einen Zinssatz von 3,61%. Das Landgericht Saarbrücken legte den Fall dem EuGH vor, da es im Kern um die Auslegung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie geht und um die Frage, ob das deutsche Recht mit dieser Richtlinie vereinbar war. Dies vereinte der EuGH. Er rügte das deutsche Recht bzgl. der Widerrufsbelehrung als intransparent. Die bestehende „Kaskadenverweisung“ auf verschiedene Paragrafen führe dazu, Verbraucher nicht in „klarer und prägnanter Form“ über die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist belehrt werden. Dies führt dazu, dass die Widerrufsfrist in dem Fall nicht begonnen hatte zu laufen und der Kläger den Vertrag auch Jahre später widerrufen kann. Enorme Summe Man schätzt, dass durch das Urteil Verträge im Wert von 1,2 Billionen Euro (!) widerrufbar sind und die Banken vor massive Schwierigkeiten stellt. Aufgrund dieser enormen Summen ist davon auszugehen, dass die betroffenen Banken versuchen werden, sich mit allen Mitteln gegen die Widerrufe zu verteidigen und so viele wie möglich zurückzuweisen. Hier empfiehlt sich, für Verbraucher ein langer Atem und die Beauftragung eines Anwalts, um der Forderung ausreichend Nachdruck zu verleihen.

Nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie unverbindlich Ihre Verträge prüfen!

Nutzen Sie Ihre Chance, die der Widerrufsjoker bietet. Gerne können Sie kostenlos Ihre Verträge prüfen lassen und anschließend besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben. Mit freundlichen Grüßen Michael Krämer [/av_textblock]