Arbeitnehmer erhält Darlehensstundung aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Eilrechtsschutz

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 8. April 2020 einem Arbeitnehmer mit einer einstweiligen Verfügung gegenüber dessen Bank eine verlängerte Frist zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung zugesprochen.

Die Bank hatte dem Arbeitnehmer die Geschäftsbeziehung gekündigt und ihn zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung bis zum 8. April 2020 aufgefordert. Im Zuge der Coronavirus-Pandemie ist auch der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen und hat deshalb derzeit geringere Einnahmen. Nachdem die Bank seine Bitte um Gewährung einer verlängerten Rückzahlungsfrist abgelehnt hat, wandte er sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung an das Gericht.

Das Amtsgericht hat dem Antrag weitgehend stattgegeben und seine Entscheidung auf das vor Kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie unter anderem im Zivilrecht gestützt. Danach werden aus vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Darlehensverträgen mit Verbrauchern Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zinsen und Tilgung, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für die Dauer von drei Monaten gestundet. Voraussetzung für die Stundung ist aber, dass der Verbraucher aufgrund der durch die Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm deshalb die Erbringung seiner Leistung nicht zumutbar ist. Der Antragsteller hat zum Nachweis dafür Unterlagen vorgelegt, weshalb das Amtsgericht die Voraussetzungen als glaubhaft gemacht angesehen hat. Die vor Erlass der Entscheidung schriftlich angehörte Bank hat sich binnen einer ihr gesetzten Stellungnahmefrist nicht geäußert.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.

Quelle:
Pressemitteilung des AG Frankfurt Nr. 5/2020 v. 14.04.2020
Beschluss zur Entscheidung

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat einen Eilantrag eines Fitnessstudio gegen die Betriebsschließung abgelehnt.

Die Polizei in den USA hat zum Jahreswechsel eine Kurzmitteilung veröffentlicht, die auch hierzulande beachtet werden sollte. Demnach soll man bei Unterschriften die gesamte Jahresangabe mit 2020 ausschreiben – anstatt nur die Abkürzung „20“ zu verwenden. Abgekürzte Versionen können nämlich nachträglich leicht geändert werden.

Zum Beispiel kann aus dem 01.02.20 leicht der 01.02.2017, 01.02.2019 oder eine andere Jahreszahl werden, indem nachträglich zwei Ziffern hinzugefügt werden.

Dies kann zu erheblichen Beweisproblemen und möglichen Betrugsfällen führen.

Beispielsweise kann eine unverjährte Forderung durch die Umdatierung als verjährt erscheinen. Wird beispielsweise eine Forderung im Jahr 2020 begründet und der Vertrag anschließend auf das Jahr 2016 umgeschrieben, könnte sich der Schuldner in einem Prozess auf die Verjährung der Forderung berufen (§§ 195, 194 BGB). Der Gläubiger müsste in diesem Fall nachweisen, dass die Forderung später entstanden ist und keine Verjährung eingetreten ist. Sofern keine anderen Beweismittel vorliegen und der Beweis der tatsächlichen Unterschrift nicht gelingt, geht der Prozess verloren und die Forderung ist nicht durchsetzbar.

Auf der anderen Seite wäre es möglich, dass ein Dauerschuldverhältnis, wie beispielsweise ein Mietvertrag über Maschinen oder Betriebsmittel auf ein frühes Jahr datiert wird. Der Vermieter könnte anschließend von der Gegenseite rechtswidrig Zahlungen aus dem früheren Zeitraum verlangen, obwohl weder ein Vertrag bestand noch eine Leistung erbracht worden ist. Der Mieter müsste in einem Prozess nachweisen, dass der Vertrag später unterzeichnet wurde bzw. dass die Mietsache erst zum tatsächlichen Zeitpunkt überlassen worden ist. Gelingt ihm das nicht, droht eine Verurteilung zur Zahlung.

Selbstverständlich handelt es sich um eine Straftat, wenn Dokumente nachträglich verändert werden, um eine Forderung zu begründen oder abzuwehren. Dies bedeutet leider nicht, dass dies nicht vorkommt. Zudem müsste auch in einem strafrechtlichen Verfahren die nachträgliche Manipulation bewiesen werden. Daher ist dem polizeilichen Rat zuzustimmen und potenzieller Schaden und Ärger lassen sich durch die volle Datumsangabe vermeiden.