Verträge für Softwareentwicklung

Softwareentwicklung ist meist auch rechtlich komplex. Denn der Rechtsanwalt muss bei für die Gestaltung zweckmäßiger Verträge für Softwareentwicklung auch die technischen Abläufe verstehen.

Unsere rechtliche Beratung umfasst sowohl Verträge für „klassische“ Software-Entwicklung als auch agile Methoden.

In der Softwareentwicklung verändern sich nicht nur die technischen Gegebenheiten ständig, sondern auch die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Software-Entwickler. Insoweit ist es wichtig, einen passenden Vertrag zu nutzen. Vertrauen Sie daher auf das fundierte Wissen unserer Kanzlei. Wir beraten im Vorfeld eines Softwareprojekts zum Beispiel bei der Verhandlung eines Softwareerstellungsvertrags. Aber auch beim Scheitern eines Softwareprojekts stehen wir Ihnen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder um rechtliche Unterstützung für ihr Projekt anzufragen.

Lineare Softwareentwicklung

Früher wurde Software überwiegend mit dem „Wasserfall-Modell“ entwickelt. Dabei verläuft das Projekt stufenweise bzw. linear. Linear erfolgt zunächst die Analyse der Kundenwünsche, dann die Planung, Entwurf, und schließlich die Realisierung und Schulung bzw. Nutzung durch den Kunden.

Die agile Softwareentwicklung

Heutzutage werden aber agile Entwicklungsmethoden immer beliebter. Allem voran wird die SCRUM-Methode bei der Softwareentwicklung verwendet. Um hier eine zeitgemäße anwaltliche Beratung zu erhalten, sollten Sie sich an einen Spezialisten wenden.

Die Vorteile der agilen Softwareentwicklung sind, dass die Entwicklung zeitnah starten kann und während der Entwicklung Änderungen und Wünschen eingebracht werden können.

Scrum

Weit verbreitet ist die „Scrum-Methodik“ bei der nach einer Produktvision kleinere (lauffähige) Teile der Gesamtsoftware Stück für Stück programmiert werden. In sog. Sprints werden Teilziele zwischen dem Programmierer und dem Kunden festgelegt, die anschließend umgesetzt werden. Anschließend erfolgt dieser Schritt mehrmals und in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber wird das Projekt geplant und abgestimmt. Jeder Programmierdurchgang stellt dann aber ein oder mehrere Elemente der Gesamtsoftware fertig.

Durch diese Vorgehensweise können Änderungswünsche bereits vor der vollständigen Fertigstellung eingebracht und umgesetzt werden.

Aus rechtlicher Sicht ist dafür jedoch ein geeigneter Vertrag für die Softwareentwicklung erforderlich, weil diese

Das zeigt, dass agile Entwicklung vom Auftraggeber deutlich mehr Einsatz verlangt als bei der klassischen Entwicklung. Diese Umstände muss ein Vertrag passend abbilden.

Rechtliches Bewertung von Verträgen agiler Softwareentwicklung

Bis heute ist nicht abschließend geklärt, welcher Vertragstyp bei einem Vertrag über agile Softwareentwicklung vorliegt. Es werden verschiedene Meinungen vertreten. Am überzeugendsten dürfte aber das Vorliegen eines Werkvertrages sein.

Eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. Urteil vom 17.08.2017, Az. 5 U 152/16 ließ dies offen, wie ein Scrum-Vertrag generell zu beurteilen sei. Das OLG beanstandete aber nicht die Entscheidung der Vorinstanz . Das LG Wiesbaden ging von einem Werkvertrag aus. (LG Wiesbaden Urteil v. 30.11.2016 Az. 11 O 10/15)

Probleme im Softwareprojekt

Als Anwälte für Softwareentwicklung beraten wir Sie auch, wenn Probleme im Softwareprojekt auftreten. Ursache können Verspätungen des Entwicklers sein oder, dass die Software mangelhaft ist. Aber auch bei Streitigkeiten um die Abnahme der Software oder dem Honorar für die Softwareentwicklung, helfen wir Ihnen.

Sie benötigen Beratung für Ihr Software-Projekt?

Vertrauen Sie daher auf das fundierte Wissen unserer Kanzlei. Wir beraten im Vorfeld bei der Vertragsgestaltung eines Softwareprojekts. Beispielsweise unterstützen wie Sie bei der Verhandlung eines Softwareerstellungsvertrags. Aber auch beim Scheitern eines Softwareprojekts stehen wir Ihnen zur Seite.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen oder um rechtliche Unterstützung für ihr Projekt anzufragen.