Softwarerecht und rechtliche Fragen zu Software

Fragen zu Software und dem Softwarerecht bilden einen Kernbereich der täglichen Tätigkeit eines Anwalts im IT-Recht

Die rechtlichen Fragen zum Softwarerecht sind vielfältig im IT-Recht. Aufgrund der technischen und rechtlichen Besonderheiten sind Ratsuchende gut beraten einen auf IT-Recht spezialisierten Anwalt zu beauftragen.

Software als Gegenstand im IT-Recht

Seit den achtziger Jahren wurde Software als Vertragsgegenstand immer bedeutender. Entsprechend der wirtschaftlichen Bedeutung von Softwareprodukten stieg auch die Zahl der rechtlichen Themen zum Thema Softwarerecht.

Durch die EG-Richtline über den Rechtsschutz von Computerprogrammen v. 14.5.1991 wurde der rechtliche Schutz von Software und Programmen im Urheberrecht stark aufgewertet. Hierzu finden sich insbesondere in den §§ 69a ff UrhG Regelungen zum urheberrechtlichen Schutz von Software. Neben dem grundsätzlichen Schutz von Software werden hier Nutzungsrechte, Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche geregelt. Auch wird geregelt, wer Urheber von Software ist, die in einem Arbeitsverhältnis durch einen Arbeitnehmer erstellt wird.

Vertragsverhandlungen und die Vertragsgestaltung von AGB für Software-Projekte gehören zum Softwarerecht. Ebenso Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen. Auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Unterlassungsansprüchen bei einer illegalen Nutzung von Software ist ein wichtiges Thema.

Weiterhin berät unsere Kanzlei bei der Erstellung von Kaufverträgen über Standardsoftware oder Werkverträgen über die Erstellung von Individualsoftware. Neben klassischen Entwicklungsmethoden agile Entwicklungsmethoden wie beispielsweise Scrum immer mehr an Bedeutung gewinnen. Agile Projekte sind in der Durchführung komplex, weshalb man sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt im IT-Recht wenden sollte.

Daneben ist ein wesentlicher Teil der Beratung eines Anwalts im IT-Recht die Begleitung von Softwareprojekten. Beispielsweise bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei mangelhafter Software oder den Vergütungsansprüchen des Unternehmers oder die Rückabwicklung von gescheiterten Software-Projekten.

Weiterhin bieten ASP- und SAAS-Verträge ein Betätigungsfeld für Anwälte. Neben Nutzungsbedingungen und AGB ist hier insbesondere der Datenschutz und die IT-Security zu beachten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Krämer berät  umfassend zum Softwarerecht in Mannheim und deutschlandweit. Sei es, bei urheberrechtlichen Fragen zu Software, der Ausarbeitung von IT-Projektverträgen oder als Unterstützung bei der Durchführung von Cloud-Services.

Ihr Partner im Softwarerecht

Durch unsere Spezialisierung auf rechtlichen Fragen zur Digitalisierung im Bereich IT-Recht verstehen wir durch technisches Know-How und einem lösungsorientieren Ansatz die Belange unsere Mandanten aus dem IT-Bereich. Dadurch können wir die Anliegen unserer Mandanten technisch verstehen und optimale Ergebnisse finden. Nehmen Sie einfach zu uns Kontakt auf.