Rechtliche Beratung von IT-Unternehmen

Zu unserem Hautgebieten gehört die rechtliche Beratung von IT-Unternehmen. Hierzu begleiten wir Systemhäuser, Softwareentwickler und Programmierer außergerichtlich und gerichtlich.

Zu unserem Hautgebieten gehört die rechtliche Beratung von IT-Unternehmen.

Hierzu begleiten wir Systemhäuser, Softwareentwickler und Programmierer außergerichtlich und gerichtlich. Zudem beraten wir Anbieter und Nutzer von Software und Hardware bei nationalen IT-Projekten.

Zu unserer Beratung gehören Rechtsfragen der Lizenzierung, des Vertriebs, der Softwareentwicklung (auch zu agilen Methoden), des Cloud Computing und Software-as-a-Service sowie der Open Source Software.

Gerne stehen wir Ihnen als Fachanwälte im IT-Recht zur Seite bei der Gestaltung Ihrer IT-Verträge. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf

Verträge und AGB für IT-Unternehmen

Einen Schwerpunkt der Betreuung von IT-Unternehmen spielt die Erstellung von AGB. Unser Portfolie beinhaltet insbesondere:

  • Erstellen von Vertragswerken und AGB für Systemhäuser und Softwareentwickler
  • Erstellung und Verhandlung von Rahmenverträgen im IT-Bereich,
  • Gestaltung von Softwareentwicklungs- und Projektverträgen,
  • Wartungs- und Pflegeverträge,
  • „SLA“ – Service Level Agreements,
  • Gestaltung und Überprüfung von Lizenzmodellen.

Unsre rechtliche Beratung von IT-Unternehmen umfasst auch Verträge für App- und Softwareentwickler

  • Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA),
  • Nutzungsvereinbarungen / Lizensierungen für browserbasierte Software („ASP“ / „SaaS“ / „PaaS“),
  • Auftragsdatenverarbeitungsverträge
  • Verträge von IT-Freelancern oder freien Mitarbeitern
  • Onlinehändler / Webshop-Betreiber (eigene Webshops, eBay, Amazon u.a. (AGB, Impressum, Datenschutzerklärungen, Verbraucherschutz – B2B und B2C)
  • Plattformbetreiber für z.B. Schulungs- und Fortbildungsportale.

Benötigen Sie für Ihr IT-Unternehmen eine rechtliche Beratung für ein Projekt, können Sie jederzeit unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen.

Selbstverständlich beraten wir IT-Unternehmen auch bei

  • Softwareüberlassung (IaaS, PaaS, SaaS, ASP, Cloud etc.)
  • Software-Lizenzverträge
  • Projektverträge (u.a. Softwareentwicklung und Software-Customizing, Installation, Konfiguration)
  • IT-Outsourcing-Projekte
  • Provider- und Internetverträge
  • Fragen des Rechtsschutzes von Software und App-Entwicklungen
  • Softwarevertragsrecht
  • eCommerce (rechtliche Betreuung von Online-Shops, Webseiten-Check)
  • IT-Prozess oder IT-Litigation: Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
  • Vertretung in Schiedsverfahren

Benötigen Sie für Ihr IT-Unternehmen rechtliche Beratung, können Sie jederzeit unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Denn als hochspezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen bei Fragen zum IT-Recht zur Seite. Nehmen Sie daher einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf.