IT-Recht

Dieser Beitrag ist der erste Teil meiner Vorlesung im IT-Recht an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Schulung im IT-Recht für sich oder Ihre Mitarbeiter in Ihrem Betrieb oder online wünschen.

Was ist IT-Recht?

Das digitale Zeitalter fordert die Rechtsordnung immer wieder heraus, ihre ursprünglich durch körperliche Gegenstände geprägte Regelungen auf neuartige digitale Phänomene anzuwenden.

Als hochspezialisierte Kanzlei stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum IT-Recht zur Seite. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit uns auf

Einleitung: Sachverhalte mit IT-Bezug

Informationstechnologie, kurz: IT, durchzieht heutzutage sämtliche Lebensbereiche. So vielseitig wie der Einsatz von moderner Technologie heutzutage ist, genauso vielseitig sind die rechtlichen Fragestellungen und Problemen.

Entsprechend weitreichend sind die Fragestellungen und Sachverhalte, bei denen IT-Recht eine Rolle spielt. Das wäre zum Beispiel der Besuch einer Webseite oder von Social Media Netzwerken, Cloud-Computing, Home-Office, Internet der Dinge, Big Data, Suchmaschinen, Einkaufen, Online-Banking, Webseiten & Foren, Chats, Onlinekurse, Internet of Things, Outsourcing von Geschäftsbereichen, Straftaten im digitalen Raum, und vieles mehr.

IT-Recht im ständigen Wandel

Eine weitere Besonderheit ist, dass es sich beim IT-Recht um eine enorm schnelllebige Rechtsmaterie handelt.

Denn durch den rasanten Fortschritt technischer Neuerungen werden Unternehmen, Nutzer, Juristen und die Gerichte vor immer neue Fragen gestellt, die es zu lösen gilt. Beispielsweise stellte mit dem Aufkommen von Internettauschplattformen das illegale Filesharing ein Phänomen dar, dass die Musikindustrie vor ein enormes Problem stellte, das aber bis dato rechtlich noch nicht behandelt worden ist. Nur wenige Jahre später stellt Filesharing eher die Ausnahme dar, da die Dienste nahezu ersatzlos durch Streaming-Plattformen ersetzt wurden.

Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten sind diese Veränderungen enorm. Beispielsweise stammt das GmbHG in seiner ursprünglichen Form aus dem Jahr aus dem Jahr 1892 – und ist damit noch älter als das BGB von 1900 – und wurde seit heute nur einigen wenigen Reformen unterzogen.

Bedenkt man, dass ein Ende der Digitalisierung nicht absehbar ist, sondern zu erwarten ist, dass diese weiter ansteigt, dürfte auch das IT-Recht proportional zu dieser Entwicklung an Bedeutung gewinnen. Denn klassische Rechtsgeschäfte werden zunehmend digital abgewickelt (z.B. Online-Handel und digitale Signaturen) und Unternehmen treten zunehmend digital auf und schon lange ist das Internet ein alltägliches Massenmedium.

Definition IT-Rechte und der „Versuch“ einer Definition

Eine einheitliche Definition des IT-Rechts existiert nicht. Beim IT-Recht handelt es sich vielmehr um eine Querschnittsmaterie. Das heißt, es werden laufen verschiede Rechtsgebiete ineinander, die aber durch den Bezug zu ihren digitalen Komponenten ein besonderes  maß an technischer Kompetenz erfordern.

Früher verwendete man Begriffe wie Computerrecht oder EDV-Recht. Heute spricht man dagegen überwiegend kurz von IT-Recht. Teilweise wird zusätzlich das „Internet-Recht“ und „Multimediarecht“ als eigenständiger Teilbereiche angesehen des IT-Rechts angesehen und das IT-Recht vom Telekommunikationsrecht unterschieden.

Möchte man eine solche Aufteilung vornehmen lassen sich die jeweiligen Gegenstände wie folgt kurz beschreiben:

  • Internetrecht = elektronisch geschlossene Verträge (E-Commerce, Nutzung von Online-Diensten, Providervertrags- & Haftungsrecht, Online-Werberecht und Fernabsatz (TMG; BGB, UWG, BDSG)
  • Multimediarecht = Hier geht es Fragen zu Grafik, Fotografie, Video, Animation, Text und Audio. Damit stellt es einen Teil des Urheberrechts dar. Die Besonderheit liegt darin, dass sich das Teilgebiet auf sog. „neue Medien“ bezieht.
  • Telekommunikationsrecht = Rechtlichen Rahmenbedingungen für sämtliche Arten der Telekommunikation. Das wichtigste Gesetz sind das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG).
  • Computervertragsrecht = Softwareverträge, Nutzungsbedingungen, Plattformen, Datenschutzerklärungen
  • IT-Compliance/ Cyber-Security
  • Strafrecht mit Straftaten mit Bezug auf das Internet oder IT-Systeme wie Computerbetrug oder Datenhehlerei.

Aufgrund seiner eigenständigen und immer weiter steigenden Bedeutung existiert seit einigen Jahren der Fachanwaltstitel für das Fachgebiet Informationstechnologierecht.

Wie der Name „Fachanwaltsordnung“ bereits zum Ausdruck bringt, handelt es sich bei diesen Anforderungen um vertiefte Spezialkenntnisse, über die auch in der Anwaltschaft nur ein geringer Anteil verfügt. Von 160.000 zugelassenen Rechtsanwälten sind gerade einmal 684 Fachanwälte im IT-Recht (Bundesrechtsanwaltskammer, Fachanwaltsstatistik, Stand 1. Januar 2021, https://brak.de/fuer-journalisten/zahlen-zur-anwaltschaft/)

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