Anwaltskosten: Was kostet ein Anwalt?

Auf dieser Seite erfahren Sie, was es kostet einen Anwalt zu beauftragen, wie sich Anwaltskosten berechnen und welche Vergütungsformen es gibt.

Anwaltskosten: Was kostet ein Anwalt? Um Ihnen mitzuteilen, was ein Anwalt kostet, muss der Anwalt Ihr Problem kennen und das weitere Vorgehen bestimmen. Dabei kann ein erstes Gespräch, um sich kennen zu lernen, kostenlos erfolgen. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

Um zu bestimmen, was ein Anwalt kostet, muss der Anwalt Ihr Problem kennen und das weitere Vorgehen entscheiden. Ein erstes Gespräch, um sich kennen zu lernen, kann der Anwalt kostenlos durchführen. Auf dieser Seite können Sie mehr über die gesetzlichen Gebühren erfahren, welche Kosten bei einer Erstberatung entstehen und welche Stundesätze anfallen.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Kosten eines Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das seit dem 1. Juli 2004 die Grundlage für die Vergütung von Rechtsanwälten ist.

Welche Anwaltskosten entstehen, ist stets von der konkreten Leistung des Rechtsanwalts abhängig.

Kosten für die Erstberatung

Die Anwaltskosten einer ersten Beratung sollen vorher zwischen Anwalt und Mandant verabredet werden. Wird keine Vereinbarung getroffen, können die Kosten für eine Erstberatung von Verbrauchern maximal 190 € netto betragen. Dieser Betrag ist in § 34 RVG vorgesehen. Zu diesen 190€ wird noch die Umsatzsteuer addiert, insgesamt also 226,10 € brutto.

Bei einfachen und kurzen Angelegenheiten kann auch eine niedrigere Gebühr vereinbart werden. Die Erstberatung ist nicht mit dem bloßen Erstkontakt per Telefon oder E-Mail zu verwechseln. Die Kosten für die Erstberatung entstehen, wenn dem Mandanten eine Entscheidungshilfe in einer rechtlichen Frage geben wird.

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt mündlich oder schriftlich beauftragt werden. Der Anwaltsvertrag ist dabei an keine bestimmte Form gebunden – es reicht daher aus, dass der Mandant per Telefon den Anwalt bittet, tätig zu werden und die dafür notwendigen Informationen liefert. Eine Beauftragung kann nach ständiger Rechtsprechung auch durch schlüssiges Verhalten Zustandekommen.

Kostenlose Tätigkeiten des Anwalts sieht das Gesetz ausdrücklich nicht vor – damit kann auch ein einfacher Rat oder Hinweis durch den Rechtsanwalt nach bereits vergütungspflichtig sein. Denn schließlich besteht darin die Tätigkeit eines Anwalts, nämlich in der rechtlichen Beratung.

Der Streitwert ist die Grundlage der Anwaltskosten

Für die Anwaltskosten und die Frage, was ein Anwalt kostet ist der sog. Streitwert wichtig. Beim Streitwert (oder auch Gegenstandswert) handelt es sich das wirtschaftliche Interesse des Falles für den Mandanten. Hiernach bestimmen sich die Kosten für Anwalt. Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Anwaltsgebühren. Das bedeutet vereinfacht: Ein Streitwert nur 500,00€ verursacht weniger Kosten als ein Streitwert von 50.000,00€, unabhängig davon welche Leistungen der Anwalt erbringt.

Ein Beispiel: Der Verkäufer und Käufer einigen über einen Kaufpreis von 2.000 €. Der Verkäufer übergibt dem Käufer die Sache. Weigert sich der Käufer den Kaufpreis zu zahlen, dann beträgt der Streitwert 2.000 €, wenn der Anwalt mit der Einziehung des Kaufpreises beauftragt wird.

In diesem Beispiel würden Anwaltskosten 280,60 € brutto entstehen. Dieser Betrag ergibt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr, zzgl. Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation von 20,00 € und Mehrwertsteuer von 19%. (215,80 € + 20,00 € + 44,80 € = 280,60 €)

Eine erste Hilfe bieten Ihnen der Kostenrechner im Internet. Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch mit Ihnen die zu erwartenden Kosten.

Anwaltskosten bei einer außergerichtlichen Tätigkeit

Bei der außergerichtlichen Vertretung nimmt der Anwalt Ihre Interessen gegenüber Dritten wahr. Dies kann durch ein Telefonat, ein Treffen mit der Gegenseite geschehen oder per E-Mail oder einen Brief.

Für die Höhe der Anwaltskosten ist die Höhe ist des Streitwerts maßgeblich.

Anwaltskosten bei einem Gerichtsverfahren

In einigen Situationen ist ein Gerichtsverfahren unerlässlich. Der Mandant möchte daher wissen, was kostet ein Rechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren. Bei einer gerichtlichen Vertretung entstehen weitere Anwaltskosten. Auch diese bestimmen sich grundsätzlich nach dem RVG und dem Streitwert. Gebührenrechtlich ist hier vor allem die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr zu beachten.

Wann entstehen die außergerichtlichen und gerichtlichen Gebühren?

Außergerichtlichen Anwaltskosten entstehen, wenn ein Rechtsanwalt:

  • eine Beratung bietet;
  • ein Anschreiben erstellt oder mit der Gegenseite verhandelt;
  • Verträge oder andere Dokumente erstellt oder hierzu Hinweise gibt;
  • Rechtssuchende über die möglichen Ansprüche und auch Gegenansprüche umfassend informiert;
  • seinen Mandanten vor Gericht vertritt (insbesondere die Prozessführung einschließlich der Rechtsmittelverfahren, das Erwirken oder die Abwehr von einstweiligen Verfügungen);
  • oder Prozesshandlungen vornimmt. (Beispiel: Vergleiche abschließen, Einreden erheben, Rechtsmittel einlegen, etc.).

Vergütungsvereinbarung

Es kann für den Mandanten vorteilhaft sein, eine Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt zu schließen. Dies ist gilt besonders, wenn sich der Streitwert nicht bestimmen lässt oder der Mandant ein besonderes Anliegen hat. Anwälte sollen sogar bei Mandatsaufnahme grundsätzlich auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken. In dieser müssen Anwälte die Mindestvorgaben des RVG berücksichtigen, aber sie können auch über die gesetzlichen Gebühren hinausgehen.

Was kostet ein Anwalt für die Erstellung oder Kontrolle von Verträgen?

Falls Sie einen Vertrag anwaltlich überprüfen oder entwerfen lassen, sollten Sie die Anwaltskosten gesondert vereinbaren. Im Einzelnen hängen die Kosten von der Schwierigkeit und Länge des Vertrages ab. Grundsätzlich wird ein spezialisierter Rechtsanwalt die individuelle Erstellung eines Vertrages kaum unter 400,00 € zzgl. MwSt. anbieten.

Pauschal- und Zeithonorare für Vergütungsvereinbarungen

Mandant und Anwalt können abweichend vom RVG auch andere Gebühren vereinbaren, z.B. Pauschal- oder Zeithonorare. Dies erlaubt die Vertragsfreiheit. Eine solche Abrede ist grundsätzlich in allen Angelegenheiten zulässig.

Pauschalhonorare

Pauschalhonorare bestimmen einen pauschalen Betrag für die Bearbeitung des Falles oder einer bestimmten Tätigkeit. Hier bestehen Vor- und Nachteile für beide Seiten. Denn hat sich der Rechtsanwalt hinsichtlich des Umfanges und der Schwierigkeit des Falles verschätzt, geht dies zu seinen Lasten. Erledigt er den Fall schneller als kalkuliert, wird sich womöglich der Mandant über die Höhe des Pauschalhonorars ärgern.

Was kostet ein Anwalt bei einer Abrechnung auf Zeitbasis & Stundenvereinbarung?

Zeithonorare berechnen sich nach Stundensätzen. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant viele Vorteile bringt.

Vorteile einer Abrechnung nach Pauschalpreisen oder auf Zeitbasis:

  • Pauschalhonorare sind transparent und bieten dem Mandanten volle Kostenkontrolle: Denn der Mandant bezahlt nur den vereinbarten Betrag.
  • Zeithonorare sind beliebt: Nach einer Umfrage arbeiteten bereits 1998 in Deutschland nur noch 10 Prozent der 1.700 größten Wirtschaftsunternehmen mit Rechtsanwälten auf Grundlage der BRAGO (Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung) Der Großteil vereinbarte also stets Zeithonorare.
  • Zeithonorare sind objektiv: Sie sind ein am zeitlichen Aufwand der Mandatsbearbeitung orientierter objektiver und gerechter Maßstab.
  • Zeithonorare belohnen qualitätsvolle Mandatsbearbeitung: Sie motivieren den Anwalt bei schwierigen Fällen zu einer sorgfältigeren und umfassenderen Behandlung des Falls.

Wichtig ist bei einer derartigen Vergütungsvereinbarung, dass der Anwalt eine detaillierte Aufstellung der Dauer sowie des Inhalts der einzelnen Tätigkeiten erstellt. Somit erfährt der Mandant genau, wofür er den Anwalt bezahlt.

Darf der Anwalt einen Vorschuss verlangen?

Nach § 8 Absatz 1 RVG entsteht die Vergütung des Rechtsanwalts, sobald er den Auftrag erledigt oder der Vorgang abgeschlossen ist. Das bedeutet nicht, dass der Anwalt bis zum Ende des Auftrags kostenfrei arbeiten muss. Denn viele Verfahren dauern sehr lange. Dies würde bedeuten, dass der Anwalt für seine Tätigkeit lange Zeit kein Geld erhält. Aus diesem Grund kann der Rechtsanwalt eine Vorschussleistung auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen (§ 9 RVG). Der Anspruch auf Vorschuss kann gegenüber dem Mandanten (und seiner Rechtsschutzversicherung) jederzeit geltend gemacht werden. Dazu gehören die anzunehmenden Gebühren und Auslagen samt Umsatzsteuer.

Was kostet ein Anwalt, wenn der Mandant verliert?

Die Vergütung des Anwalts hängt nicht von dem Ergebnis seines Tätigwerdens ab. Das bedeutet, dass der Mandant die eigenen Anwaltskosten auch dann tragen muss, wenn nicht das erhoffte Ergebnis erzielt wird. In einigen Fällen besteht die Möglichkeit mit sog. Erfolgshonoraren zu arbeiten. Diese sehen vor, dass der Anwalt nur im Erfolgsfall ein Honorar erhält. Diese liegen regelmäßig deutlich über den gesetzlichen Gebühren, da der Anwalt das Risiko einpreisen muss, dass er auch umsonst arbeiten kann. Erfolgshonorar unterliegen aber besonderen Vorschriften.

Verliert der Mandant einen Prozess, muss er meistens noch die Prozess- und Anwaltskosten der Gegenseite übernehmen. Gewinnt er den Fall, werden ihm die Prozess- und Anwaltskosten meistens vom Gegner erstattet. Jedoch ist zu beachten, dass der Mandant allein der Auftraggeber des Anwalts ist. Damit ist grundsätzlich nur der Mandant – und nicht der Gegner – verpflichtet, den beauftragten Anwalt zu bezahlen. Die Stellung der Rechnung an den Gegner verbietet sich für Rechtsanwalt schon gesetzlich. Denn eine Anwaltsrechnung enthält neben den Gebührenangaben auch interne Details. Diese Offenlegung an den Gegner gegen die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts verstoßen.

Wir informieren Sie über die Kosten Ihres Falles!

Stellen auch Sie sich die Frage, was kostet ein Anwalt? Dann können Sie mit uns unverbindlich sprechen. Wir erläutern Ihnen gerne in einem telefonischen Kontakt, mit welchen Kosten zu rechnen sein kann. Wir erläutern somit die Anwaltskosten und was ein Anwalt kostet.