Die Kanzlei für Wirtschafts- und IT-Recht in Mannheim

Wer wir sind

Wir bieten maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen zu rechtlichen Fragen im Wirtschafts- & IT-Recht und unterstützen Sie umfassend bei rechtlichen Fragen rund um die Digitalisierung. Als spezialisierte Kanzlei im IT-Recht verstehen wir die Herausforderungen, denen Unternehmen in der digitalen Welt gegenüberstehen.

Unsere Kanzlei ist bestrebt, stets auf dem neuesten Stand der technologischen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen zu bleiben, um unseren Mandanten eine erstklassige Rechtsberatung im digitalen Bereich bieten zu können.

Unsere Leistungen

Neben einer klassischen Rechtsberatung beantworten wir Ihre rechtlichen Fragen im digitalen Raum. Hierzu zählen insbesondere das IT-Recht, einschließlich Datenschutz, IT-Vertragsrecht, Internetrecht, E-Commerce, Softwareverträge und geistigem Eigentum im digitalen Kontext. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Entwicklung und Umsetzung rechtlicher Strategien, um ihre digitalen Aktivitäten zu schützen und gleichzeitig die Einhaltung geltender Vorschriften sicherzustellen.

Darüber hinaus verfügen wir über umfassende Kenntnisse in den Bereichen Internetrecht, Telekommunikationsrecht und dem Schutz von Daten und Privatsphäre im digitalen Raum.

Kontakt

Sie haben Fragen und suchen den richtigen Ansprechpartner? Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf, um mehr über unsere  umfangreichen Dienstleistungen im Bereich des IT-Rechts zu erfahren.

Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Realisierung Ihrer digitalen Projekte zur Seite zu stehen und Ihre rechtlichen Interessen zu schützen.

Als Ihr Anwalt im IT-Recht in Mannheim und Umgebung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwaltskanzlei Krämer – Ihr Fachanwalt für IT-Recht in Mannheim und Umgebung

Rechtsanwalt Michael Krämer - Fachanwalt IT-Recht

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Krämer, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, hat sich zum Ziel gesetzt, Unternehmen im Bereich des IT-Rechts zu begleiten und eine umfassende rechtliche Unterstützung auf höchstem Niveau zu bieten. Unsere Kanzlei spezialisiert sich insbesondere auf mittelständische Unternehmen, IT-Unternehmen, Marketingagenturen & Start-Ups.

Mit unserem fundierten Fachwissen im IT-Recht bieten wir unseren Mandanten eine moderne und zukunftsorientierte Rechtsberatung. Der Schwerpunkt liegt dabei darauf, die spezifischen rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen im Bereich der Informationstechnologie zu verstehen und darauf abgestimmte Lösungen anzubieten.

Das Ziel ist es, unseren Mandanten erstklassige juristische Lösungen anzubieten, die auf ihre individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen zugeschnitten sind. Als Fachanwalt im IT-Recht verstehen wir die sich ständig weiterentwickelnde IT-Branche und die rechtlichen Aspekte, die damit einhergehen. Mit unserem Fachwissen unterstützen wir Unternehmen bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, der Durchsetzung von Rechten und Pflichten, der Lösung von Streitigkeiten und der Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften.

Wir bieten…

… unseren Mandanten individuelle fachübergreifende Lösungen von der eigentümergeführten Gesellschaft bis zum international aufgestellten Unternehmen.

Als Ihre Rechtsberater verstehen wir uns nicht nur als juristische Experten, sondern auch als strategische Partner, die Ihre unternehmerischen Ziele im Blick haben.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem Vertragsrecht, Datenschutz, Geistiges Eigentum, E-Commerce, Unternehmensgründung, Unternehmensrecht und Streitbeilegung. Unabhängig davon, ob Sie ein Start-up, ein etabliertes Unternehmen oder ein multinationaler Konzern sind, können Sie sich auf unsere umfassende juristische Unterstützung verlassen.

Wir unterstützen…

… Sie tatkräftig bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der effektiven Umsetzung gesetzlicher Pflichten. Denn unsere spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im IT- & Wirtschaftsrecht steht Ihnen mit einem umfangreichen Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite und trägt aktiv zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Firma bei.

Wir beraten Sie nicht nur umfassend und transparent über Ihre Rechte und Pflichten, sondern setzen uns auch aktiv für Ihre Interessen ein. Mit unserer zielgerichteten Herangehensweise und unserem ausgeprägten Verständnis für die besonderen Anforderungen des IT- und Wirtschaftsumfelds arbeiten wir gemeinsam daran, Ihre Ziele zu erreichen.

Wir sind schnell …

… für Sie da und haben den Anspruch, Ihre Probleme stets zeitnah zu lösen.

Wir vertreten entschieden Ihre rechtlichen Belange im IT- und Wirtschaftsumfeld strategisch anzugehen. Denn wir nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und Kommunikation, damit Sie stets über den Fortschritt und die möglichen Optionen informiert sind.

Unser tiefgreifendes Verständnis für die Besonderheiten der IT-Branche und des Wirtschaftsumfelds ermöglicht es uns, Ihre Anliegen gezielt anzugehen und die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erzielen.  Zudem sind wir mit den neuesten Entwicklungen und Trends vertraut. Wir passen unsere Beratung entsprechend an, um Ihnen einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Unser Engagement geht über die bloße Rechtsberatung hinaus. Außerdem setzen wir uns leidenschaftlich dafür ein, Ihre Interessen zu vertreten und Ihre Ziele zu erreichen.

Unser Leistungsspektrum im IT-Recht

Vertragsgestaltung und -prüfung im IT-Recht:
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung, Verhandlung und Überprüfung von IT-Verträgen, wie beispielsweise IT-Wartungsverträge, Softwarelizenzverträgen, IT-Dienstleistungsverträgen, Cloud-Service-Verträgen und Service-Level-Agreements (SLAs). Dabei ist es das Ziel, Ihre Interessen durchzusetzen und rechtliche Risiken zu minimieren.

Datenschutz und IT-Sicherheit:
Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen einschlägigen Datenschutzgesetzen. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien, der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) und der Bewältigung von Datenschutzverletzungen. Neben den gesetzlichen Pflichten bietet der Datenschutz die Möglichkeit die IT-Sicherheit im Unternehmen zu erhöhen.

Urheberrecht und geistiges Eigentum:
Wir beraten Unternehmen in Fragen des Urheberrechts und anderer Aspekte des geistigen Eigentums. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Urheberrechten und unterstützen Sie bei der Abwehr von Rechtsverletzungen.

E-Commerce und Online-Handel:
Wir bieten rechtliche Beratung für Unternehmen, die im E-Commerce tätig sind. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), der Prüfung von Online-Shop-Verträgen, der rechtssicheren Gestaltung von Websites und der Lösung von rechtlichen Problemen im Online-Handel.

IT-Vertragsverhandlungen und Streitbeilegung:
Wir vertreten Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen mit IT-Dienstleistern, Lieferanten und Kunden. Im Falle von Streitigkeiten bei IT-Projekten setzen wir uns für eine außergerichtliche Einigung ein und vertreten Sie vor Gericht, wenn dies erforderlich ist.

Teamplayer für Ihren Erfolg – Wie können wir Ihnen noch helfen?

Unsere Kanzlei ist bekannt für unsere individuelle Betreuung, effektive Lösungen und unser Engagement für den Erfolg unserer Mandanten. Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Anliegen im IT-Bereich zu besprechen und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre geschäftlichen Ziele zu erreichen. Als Anwalt für IT-Recht in Mannheim stehen wir Ihnen zur Seite.

Sollten Sie rechtliche Fragen außerhalb unseres Angebots im Wirtschaftsrecht oder IT-Recht haben, kennen wir erfahrene Rechtsanwälte im In- und Ausland, die Ihnen gerne zur Seite zu stehen.

Zu unserem Service gehört es auch, Sie in anderen Bereich weiterzubringen. Wir verfügen über ein starkes Netzwerk von bspw. Steuer-  & Unternehmensberatern, IT-Unternehmen, Webdesignern & Werbeagenturen und Handwerksbetrieben. Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kontakt zu einem unserer zuverlässigen Kontakten.

Sie haben Fragen und suchen den richtigen Ansprechpartner?

Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Als Ihr Anwalt im IT-Recht in Mannheim stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Blog

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Anwalt für IT-Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatz: Expertise und Lösungen

Während die Informationstechnologie (IT) zahlreiche Vorteile bietet, können IT-Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche schnell zu komplexen rechtlichen Herausforderungen führen. Was passiert also, wenn es zu rechtlichen Problemen kommt und wie kann ein im Zusammenhang mit IT-Verträgen und Schadensersatz kommt? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie wie ein Anwalt für IT-Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatz Unternehmen dabei helfen kann, ihre Interessen zu schützen. Warum brauchen Sie einen Anwalt für IT-Vertragsstreitigkeiten und Schadensersatz? IT-Verträge können äußerst komplex sein und bergen oft rechtliche Fallstricke. Sie können verschiedene Aspekte abdecken, einschließlich Softwareentwicklung, IT-Projekte, Softwarelizenzen, Service-Level-Vereinbarungen (SLAs), Datenschutz, Sicherheit und vieles mehr. Ein erfahrener Anwalt für IT-Vertragsstreitigkeiten verfügt…
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Widerrufsrecht bei Online-Kursen

Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften immer ein Widerrufsrecht zu, über welches sie von dem Unternehmer belehrt werden müssen. Dieses ergibt sich aus § 312g BGB. Fernabsatzverträge sind Verträge, die nur über Fernkommunikationsmittel wie das Telefon oder E-Mails geschlossen werden und nicht unter gleichzeitiger Anwesenheit  (§ 312c BGB). Bei sogenannten Haustürgeschäften wird der Vertrag nicht in einem geschäftlichen Raum geschlossen. In beiden Fällen sollen Verbraucher vor einem voreiligen Vertragsschluss geschützt werden. Ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist eine natürliche Person, die etwas hauptsächlich zu ihren privaten Zwecken erwirbt. Unternehmer können gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen sein, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Das Widerrufsrecht…
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Kopie Auskunftsanspruch DSGVO

Kopie Auskunftsanspruch DSGVO: EuGH-Urteil C-487/21 zur "Kopie" personenbezogener Daten Erfahren Sie mehr über das  EuGH-Urteil C-487/21, das den Auskunftsrecht der DSGVO und den Begriff "Kopie" klärt. Lesen Sie weiter, um die wichtigsten Aspekte dieser Entscheidung zu verstehen. Sachverhalt: Im konkreten Fall beantragte der Kläger, eine Privatperson, bei CRIF, einer Kreditauskunftei, Auskunft über seine personenbezogenen Daten. Er verlangte eine getreue und verständliche Wiedergabe aller Daten, einschließlich Auszügen aus Dokumenten oder Datenbanken, die seine Daten enthalten. Allerdings stellte CRIF dem Kläger lediglich eine aggregierte Liste seiner Daten zur Verfügung. Die österreichische Datenschutzbehörde wies die Beschwerde des Klägers ab, da CRIF seiner Auskunftspflicht nachgekommen sei. Das österreichische Bundesverwaltungsgericht legte dem EuGH die Frage vor, ob…
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P2B-VO

P2B-VO: Änderungsbedarf für AGB Die Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (kurz: P2B-VO) trat am 12.7.2020 in Kraft. Die P2B-VO wird auch „Platform-to-Business Verordnung“ genannt. Sie enthält neue Pflichten für Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen. Das Ziel ist es, einen fairen und transparenten Handel zu fördern. Erfahren Sie hier im einige Regelungen, die Betreiber von Online-Plattformen beachten müssen, welche Sanktionen bei Verstößen drohen können und wie wir Sie bei der Umsetzung der P2B-VO unterstützen können. Übersicht über die P2B-VO Über Online-Vermittlungsdienste und – Suchmaschinen kommen gewerbliche Anbieter mit Kunden leichter und mit einer größeren Reichweite in Kontakt. Daher haben Online-Dienste für Unternehmen eine enorme Bedeutung. Deshalb werden Plattformbetreiber…
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Klage wegen Vergütung

OLG Koblenz - Klage wegen Vergütung: Wer muss Sachmängel bei gescheiterten IT-Projekten und einen Mehraufwand beweisen? Häufig enden gescheiterte IT-Projekten in einer Klage wegen der restlichen Vergütung. Der Auftragnehmer verlangt die Vergütung von dem von ihm erbrachten Leistungen, wobei der Auftraggeber diese Forderung nicht als berechtigt ansieht. Wie bei jeder Vergütungsklage trägt beim Werkvertrag der Werkunternehmer die Preisgefahr bis zur Abnahme. Das heißt, er muss bis dahin beweisen, dass die von ihm erbrachten Leistungen werthaltig sind. Zahlt der Besteller jedoch Teilbeträge und handelt es sich dabei nicht um Vorschusszahlungen, trägt dieser die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Leistungen, wenn er das Gezahlte zurückverlangt Aber auch der Werkunternehmer, muss bei einem Projekt Mehraufwendungen beweisen, um einen Zahlungsanspruch geltend zu machen,…
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BGH: Händler haften nicht für falsche oder irreführende Kundenbewertungen.

Händler, die irreführende oder falsche Aussagen über Waren oder Dienstleistungen verbreiten, können abgemahnt werden (§ 5 UWG). Händler haften aber grundsätzlich nicht für irreführende oder falsche Bewertungen von Kunden auf Amazon. Dies entschied der BGH am 20.02.2020 (AZ: I ZR 193/ 18). Die Kundenrezensionen seien erkennbar vom Angebot getrennt, weshalb Händler sich die Bewertungen sowie darin enthaltene irreführende Angaben nicht als Werbung zurechnen lassen müssen. Sachverhalt Ein Händler vertreibt Kinesiologie-Tapes. Er hatte diese Produkte in der Vergangenheit damit beworben, dass sie zur Schmerzbehandlung geeignet seien, was jedoch medizinisch nicht nachweisbar ist. Der Händler wurde daher bereits von der Klägerin abgemahnt und hatte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Der Händler vertreibt die Kinesiologie-Tapes auch über Amazon. Viele…
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Moses P. bekommt teilweise Recht im Sampling-Streit

2 Sekunden, 9 Urteile, über 20 Jahre Rechtsstreit und noch immer kein Ende. Es geht um die Frage, ob Sampling nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig oder von der Kunstfreiheit gedeckt ist. Das Verfahren beschäftigte unter anderem das BVerfG, den EuGH und den BGH, der nunmehr zum vierten Mal in der Sache entschied. Trotzdem hat der Rechtsstreit noch kein Ende gefunden. Sachverhalt (vereinfacht) Die Band „Kraftwerk“ veröffentlichte im Jahr 1977 den Song „Metall auf Metall“. https://www.youtube.com/watch?v=JlatOPOMlyA Der Produzent und Rapper Moses Pelham verwendete hieraus einen Sample, dh. eine zweisekündige Rhythmussequenz (zu hören ab 0:35), die er im Song „Nur mir“ von Sabrina Setlur im Jahr 1997 einfügte. Fast die ganze Musikindustrie verwendet heute Samples. Dabei werden einzelne Sequenzen aus einem Song kopiert, ggf.…

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